Sie kennen jemanden, der Ihr Team als Pflegefachkraft, Verwaltungsfachkraft oder Pflegeassistent ergänzt?
Empfehlen Sie diese Person an uns – für jede erfolgreiche Vermittlung erhalten Sie eine Prämie.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sonderprämie möglich.

1.000 €

pro geworbenen qualifizierten Mitarbeitenden

Das Antragsformular für die Werbeprämie finden Sie hier:

4.000 €

pro geworbene Engpassposition*

*Die aktuelle Liste der Engpasspositionen finden Sie hier:

Wie empfehle ich?

1. Empfehlen

Empfehlen Sie Aragon in Ihrem privaten Umfeld als Arbeitgeber.

2. Bewerbung & Namensnennung

Der/Die Bewerbende muss Ihren Vor- und Nachnamen sowie ggf. Ihre E-Mail-Adresse in seiner/ihrer Bewerbung angegeben. Bitte weisen Sie Ihren Kontakt entsprechend darauf hin.

3. Antragsformular

Füllen Sie bitte das vorgefertigte Forumular vollständig aus. Das Formular muss vom Beworbenen und Empfehlenden unterschrieben werden. Senden Sie dann das ausgefüllte Formular
per E-Mail an personal@aragongruppe.de,
als Foto per WhatsApp an 0152-59279645
oder geben Sie es bei Ihrer Einrichtungsleitung ab.

4. Prämie sichern

Die Prämie erhalten Sie mit der Gehaltsabrechnung nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit des von Ihnen empfohlenen Mitarbeiters. Bei Teilzeitbeschäftigung unter 75% erfolgt die Auszahlung anteilig.

Talent für uns. Prämie für Sie

Wer darf mitmachen?
Alle Mitarbeitenden von ARAGON. Weiterhin dürfen zukünftige Mitarbeiter teilnehmen, sofern der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits geschlossen wurde. Ausgenommen sind Mitarbeitende, die aktiv am Rekrutierungsprozess mitwirken.

Für wen gilt die Prämie sowie Sonderprämie?

  • Die Prämie wird nur gewährt, sofern in der Bewerbung namentlich angegeben wird, von wem die Empfehlung stammt. Die Prämie gilt für jeden qualifizierten Mitarbeitenden, den/die Sie für eine offene Stelle werben. Qualifiziert bedeutet in diesem Fall, dass die Person die erforderliche Berufsausbildung für die jeweilige Position besitzt. Dazu zählen beispielsweise Pflegefachkräfte, Pflegefachhelfer*innen, Verwaltungsfachkräfte, Köche, Sozialbetreuende, Ergotherapeut*innen, Heilerziehungspflegende etc.
  • Die Prämie von 1000 € wird bei Vollzeitstellen und Teilzeitstellen mit mindestens 75 % bzw. 30 Stunden pro Woche werden die Prämie in voller Höhe ausbezahlt. Bei Teilzeitkräften mit weniger als 75 % bzw. 30 Stunden erfolgt eine anteilige Prämienzahlung auf Basis der vollen Prämie (1.000 €). Das Gleiche gilt für die Sonderprämie von 4.000 €: Auch hier wird bei weniger als 75% eine anteilige Auszahlung vorgenommen. Der Anspruch auf eine Prämie besteht für jeden geworbenen qualifizierten Mitarbeitenden, der ab dem 01.06.2025 ein Arbeitsverhältnis angetreten hat.
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