Mitarbeitende werben Mitarbeitende!

Sie kennen jemanden, der Ihr Team als
Pflegefachkraft, Verwaltungsfachkraft
oder Pflegeassistent perfekt ergänzt?

Dann begeistern Sie auch Ihre Freunde und Bekannte von einer Mitarbeit in unserem Unternehmen. Für jede erfolgreiche Vermittlung eines neuen Kollegen unabhängig vom Standort bedanken wir uns bei Ihnen mit einer
Prämie.

Talent für uns. Prämie für Sie

Wer darf mitmachen?
Alle Mitarbeitenden von ARAGON. Weiterhin dürfen zukünftige Mitarbeiter teilnehmen, sofern der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits geschlossen wurde. Ausgenommen sind Mitarbeitende, die aktiv am Rekrutierungsprozess mitwirken.

Für wen gilt die Prämie?

  • Die Prämie gilt für jeden qualifizierten Mitarbeitenden, den/die Sie für eine offene Stelle werben. Qualifiziert bedeutet in diesem Fall, dass die Person die erforderliche Berufsausbildung für die jeweilige Position besitzt. Dazu zählen beispielsweise Pflegefachkräfte, Pflegefachhelfer*innen, Verwaltungsfachkräfte, Köche, Sozialbetreuende, Ergotherapeut*innen, Heilerziehungspflegende etc.
  • Die Prämie von 1000 € wird bei Vollzeitstellen und Teilzeitstellen mit mindestens 75% / 30 Stunden pro Woche ausbezahlt. Bei Teilzeitkräften, die weniger als 75% / 30 Stunden arbeiten, erfolgt eine anteilige Prämienzahlung von den 1000 €. Der Anspruch auf eine Prämie gilt für jeden geworbenen qualifizierten Mitarbeitenden, der ab dem Zeitpunkt vom 01.01.2024 ein Arbeitsverhältnis angetreten hat.
Image

So einfach gehts:

1. Formular ausfüllen und senden

Füllen Sie bitte das vorgefertigte Forumular dieses Flyers vollständig aus. Das Formular muss vom Beworbenen und Empfehlenden unterschrieben werden. Senden Sie dann das ausgefüllte Formular
per E-Mail an personal@aragongruppe.de,
als Foto per WhatsApp an 0152-59279645
oder geben Sie es bei Ihrer Einrichtungsleitung ab.

2. Prämie sichern

Sobald das Arbeitsverhältnis mit dem von Ihnen beworbenen Mitarbeiter sechs Monate (Probezeit) lang besteht, erhalten Sie die Prämie mit Ihrer darauffolgenden Gehaltsabrechnung ausgezahlt.